Mit einem Bein im Knast
Eigentum verpflichtet – gegenüber Beschäftigten, Dritten und der Umwelt. Doch viele Immobilieneigentümer sowie –betreiber sind sich ihrer übertragenen Verantwortung der gesetzlichen vorgeschriebenen Betreiberverantwortung gar nicht oder nur unzureichend bewusst. Damit gehen Sie enorme, auch persönliche, Risiken ein, die von der Kündigung über Schadenersatz und Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Immobilienverantwortliche sind laut GEFMA 190 für die Einhaltung der Betreiberverantwortung haftbar….
Leitartikel „Der Facility Manager“
April 2013, Heft 4, Jahrgang 20
Deku Dienstleistungen GmbH verpflichtet sich auf die konsequente Einhaltung der sechs Grundregeln, um eine rechtswirksame Delegation der Betreiberverantwortung auf den Dienstleister zu gewährleisten:
- Klare, eindeutige Definition der zu übertragenden Pflichten
- Widerspruchsfreie Verteilung
- Auswahl von geeigneten Führungskräften und Beschäftigten
- Ausstattung der Objekte und Mitarbeiter mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen
- An-/Ein-/Unterweisung der Mitarbeiter und laufenden Schulungsmaßnahmen
- Angemessene Aufsicht/Überwachung und interne Audits.
Die Führungsebene der DEKU Dienstleistungen GmbH lebt die entsprechenden Managementsysteme und weiß um die Bedeutung, dass eine Nichtbeachtung der o.g. Grundregeln der Delegation dazu führen kann, dass eine Pflichtenübertragung insgesamt als unwirksam anzusehen ist und sämtliche Pflichten beim ursprünglichen Verantwortlichen verbleiben.