Der Deku Datenschutzbeauftragte wird nach § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften bestellt.
Der Datenschutzbeauftragte der Deku Dienstleistungen überwacht alle Verfahren der Erfassung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten von internen und externen Daten. Er zeigt den Istzustand auf mit seinen Vorabkontrollen und mögliche Verbesserungen (KVP).
Im einen PDCA-Zyklus werden auch Handbücher für bestimmte Abläufe erstellt, in regelmäßigen Abständen wird der Datenschutzbeauftragte nach eigenem Ermessen prüfen, ob Veränderungen vorgenommen wurden oder ob weitere Optimierungen gegeben sind.
Bei Einführung neuer Verfahren ist der Datenschutzbeauftragte vorab informiert und wird ggf. eine Vorabkontrolle vornehmen. Ein wesentliches Augenmerk liegt aufausschließlicher Zweck-Befugnis und darauf, dass der Eigentümer der Daten sein Selbstbestimmungsrecht auf Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung wahrnehmen kann. Außerdem obliegt ihm die Schulung der Mitarbeiter, um sie für die Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren.