Probenahme Wasserbeschaffenheit für den Nachweis von Legionellen nach DIN EN ISO 19458
Gegeben ist.
Trinkwasserverordnung (TWVO)
Die mehrfach novellierte Trinkwasserverordnung von 2011 (TWVO) verpflichtet die Betreiber großer Warmwasser-Aufbereitungsanlagen in periodischen Zeitabständen, ihre hauseigenen Anlagen auf Legionellen zu prüfen. Die Legionellenprüfung muss in den betroffenen Gebäuden erstmalig bis zum 31.12.2013 durchgeführt worden sein und enthält eine Reihe von Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten.
Die Betreiberverantwortung ist bei Nichtbeachtung erheblich sanktioniert:
- Es drohen Gesetzliche Bußgelder von bis zu 25.000 Euro
- die Stilllegung Ihrer Wasserversorgungsanlage
- sowie Mietminderungen
- oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Die Problemlösung.
Das Deku Hygieneteam überprüft die Wasserqualität an der entsprechenden Entnahmearmatur des Verbrauchers.
Die Verfahrensanweisung der Probenahme und Auswahl der repräsentativen Entnahmestellen werden gemäß DIN EN ISO 19458 nach „Zweck b“ entnommen.
- Benötigte Probevolumina für Untersuchung aus Leitungs-,Dusch-,Filterablauf und Beckenwasser.
- Probentransport bei bestimmten Temperatur- & Zeit-Parametern
- Genaue Dokumentation der Erprobung
- Übergabe an das Wasserprüflabor
- Interpretation der Prüfergebnisse von unseren Desinfektoren
Übergabe der Dokumentation an den Betreiber.