DEKU Gebäudereinigung Frankfurt

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Management-Unterstützung BGR250

Gefährdungsbeurteilung/Analyse

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse nach §5 der Biostoffverordnung haben Arbeitgeber in den Branchen Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdungsanalyse zu erstellen.

Unser Hygieneteam unterstützt Sie bei allen Tätigkeiten in den Anwendungsbereichen der BG-Regel aus BGR250. Diese beginnen mit möglichen Gefährdungen für den Arbeitnehmer aus technischen, baulichen, organisatorischen, hygienischen Gründen und enden mit der PSA-Notwendigkeit.

Erstellen von betriebsspezifischen Anweisungen

Wir erarbeiten nach eingehender Gefährdungsanalyse hygienespezifische Betriebsanweisungen für die entsprechenden Arbeitsplätze/Bereiche mit der Einbeziehung entsprechender tätigkeits- & stoffbezogener Hintergründe.

Unterweisungen/Schulungen

Sie können die jährliche Terminierung, Dokumentierung und Durchführung der Schulungen für die Einhaltung der Betriebsanweisungen an unser Hygieneteam übertragen.

Diese Schulungsanweisung wird als Bestandteil Ihrer DIN EN ISO 9001 ausgerichtet und mit Belehrungsdokumentation für den Teilnehmer abgeschlossen.