DEKU Gebäudereinigung Frankfurt

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Gefma 190

Quelle: DEKU GmbH KVP SCHULUNGSMATERIAL - Zum Vergrößern bitte anklicken
Quelle: DEKU GmbH KVP SCHULUNGSMATERIAL – Zum Vergrößern bitte anklicken

Mit einem Bein im Knast

Eigentum verpflichtet – gegenüber Beschäftigten, Dritten und der Umwelt. Doch viele Immobilieneigentümer sowie –betreiber sind sich ihrer übertragenen Verantwortung der gesetzlichen vorgeschriebenen Betreiberverantwortung gar nicht oder nur unzureichend bewusst. Damit gehen Sie enorme, auch persönliche, Risiken ein, die von der Kündigung über Schadenersatz und Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Immobilienverantwortliche sind laut GEFMA 190 für die Einhaltung der Betreiberverantwortung haftbar….

Leitartikel „Der Facility Manager“
April 2013, Heft 4, Jahrgang 20

Deku Dienstleistungen GmbH verpflichtet sich auf die konsequente Einhaltung der sechs Grundregeln, um eine rechtswirksame Delegation der Betreiberverantwortung auf den Dienstleister zu gewährleisten:

  • Klare, eindeutige Definition der zu übertragenden Pflichten
  • Widerspruchsfreie Verteilung
  • Auswahl von geeigneten Führungskräften und Beschäftigten
  • Ausstattung der Objekte und Mitarbeiter mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen
  • An-/Ein-/Unterweisung der Mitarbeiter und laufenden Schulungsmaßnahmen
  • Angemessene Aufsicht/Überwachung und interne Audits.

Die Führungsebene der DEKU Dienstleistungen GmbH lebt die entsprechenden Managementsysteme und weiß um die Bedeutung, dass eine Nichtbeachtung der o.g. Grundregeln der Delegation dazu führen kann, dass eine Pflichtenübertragung insgesamt als unwirksam anzusehen ist und sämtliche Pflichten beim ursprünglichen Verantwortlichen verbleiben.